Konditionen

Mitgliedschaft

Klar geregelt, zeitlich begrenzt, ohne automatische Verlängerung.

Privatpersonen

€ 298,–

einmalig

Unternehmen & Betriebe

€ 498,–

einmalig

Laufzeit

3 Monate

endet automatisch

Was ist enthalten

  • · Einmalige Aufnahmegebühr: € 298,– für Privatpersonen, € 498,– für Unternehmen und Betriebe.
  • · Laufzeit von 3 Monaten ab Aufnahme.
  • · Endet automatisch, keine Verlängerung, keine Folgekosten.
  • · Keine versteckten Kosten für Mitglieder während der Laufzeit.

Warum eine Mitgliedschaft?

Wir sind ein Verein, kein Unternehmen. Unsere Unterstützung ist keine Dienstleistung am freien Markt, sondern die satzungsgemäße Aufgabe eines Vereins gegenüber seinen Mitgliedern. Deshalb setzt die Begleitung eine Mitgliedschaft voraus, und deshalb gibt es das kostenlose Erstgespräch davor: Wir nehmen nur auf, wem wir realistisch helfen können.

Der Beitrag ist keine Bezahlung für ein Ergebnis. Er hält die Struktur am Leben, ehrenamtlich getragen, ohne Provisionen, ohne Beteiligung an Ihrem weiteren Weg. Niemand von uns verdient daran, welchen Weg Sie wählen. Und weil wir ehrenamtlich mit begrenzter Zeit arbeiten, sorgt die Mitgliedschaft auch dafür, dass diese Zeit den Menschen zugutekommt, die die Begleitung wirklich wollen.

Wie eine Aufnahme zustande kommt

Die Aufnahme als Mitglied erfolgt erst nach dem kostenlosen Erstgespräch und einer Prüfung, ob wir Ihnen realistisch helfen können. Können wir das nicht, sagen wir es Ihnen offen und verweisen auf andere geeignete Anlaufstellen.

Das Erstgespräch selbst ist kostenlos. Kostenpflichtig ist ausschließlich die anschließende Mitgliedschaft, sofern eine Aufnahme sinnvoll und beidseitig gewünscht ist.

Härtefälle

In begründeten Härtefällen kann der Vorstand den Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigen oder zur Gänze erlassen. Sprechen Sie uns im Erstgespräch offen darauf an. Ihre finanzielle Lage ist für uns kein Ausschlussgrund, sondern der Grund, warum es den Verein gibt.

Fördermitgliedschaft

Sie sind selbst nicht betroffen, möchten unsere Arbeit aber unterstützen? Als Fördermitglied (außerordentliche Mitgliedschaft gemäß § 4 unserer Statuten) tragen Sie dazu bei, dass Eigentümerhilfe Österreich unabhängig bleibt: finanziert ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge, ohne Provisionen und ohne wirtschaftliche Interessen Dritter.

Fördermitglieder, Privatpersonen wie Unternehmen, unterstützen den Verein mit einem freiwilligen Förderbeitrag in frei gewählter Höhe. Fördermitglieder erhalten keine Beratungsleistungen und haben kein Stimmrecht; die Fördermitgliedschaft dient ausschließlich der Unterstützung des Vereinszwecks.

Um unsere Unabhängigkeit zu wahren, nehmen wir keine Fördermitglieder auf, die von Vermittlungen des Vereins wirtschaftlich profitieren könnten, insbesondere Investoren, Immobilienankäufer sowie Finanzierungs- und Immobilienvermittler. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Interesse? Schreiben Sie uns an info@eigentuemerhilfe.at.

Hinweis: Der Verein ist nicht als gemeinnützig anerkannt; Förderbeiträge sind daher steuerlich nicht als Spende absetzbar.

Gesetzliches Rücktrittsrecht

Bei Verträgen im Fernabsatz haben Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss. Details erhalten Sie im Zuge der Aufnahme schriftlich mit dem Aufnahmeantrag.